Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Es sind Fragen offen geblieben? Kein Problem! Rufen Sie uns einfach an.
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... vor dem Vertragsabschluss:

 

„Wer darf mit dem Fahrzeug fahren?“

Grundsätzlich dürfen mit dem Fahrzeug alle fahren, die im Besitz einer gültigen, in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse sind (auch begleitendes Fahren).

 

„Können Schadenfreiheitsklassen eingebracht werden?“

Ja. Diese sind aber nicht Beitragsrelevant, können also auch anderweitig genutzt werden (z. B. beim Zweitfahrzeug, für die Fahrzeuge der Kinder o. ä.). Der eingebrachte Rabatt läuft im Hintergrund weiter und verbessert sich bei Schadenfreiheit; im Schadenfall wird dieser aber auch belastet. Der Schadenfreiheitsrabatt kann jederzeit wieder abgerufen werden. Sofern keine Schadenfreiheitsklassen eingebracht werden, beginnt Ihr Vertrag mit SF0.

 

„Ist die Batterie mitversichert?“

Die Batterie ist im Rahmen der Voll- und Teilkaskoversicherung versichert. Im TOP-Drive-Tarif ist die Batterie gegen alle Gefahren abgesichert, durch die diese beschädigt oder zerstört werden kann (Ausnahmen: Verschleiß, Abnutzung, Kontruktions- und Materialfehler, chemische Reaktion).

 

„Welcher Tarif liegt dem Vertrag zugrunde?“

Im Stückpreis-Tarif des TESLA-Konzeptes liegt der KOMPLETT-Tarif der Itzehoer Versicherung zugrunde, welcher um den Baustein TOP-DRIVE erweitert wird. Alle anderen Elektrofahrzeuge werden nach Tarif berechnet. Hier liegt der KOMPLETT-Tarif immer zugrunde, der Baustein TOP-DRIVE kann gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werde.

 

„Gibt es einen Ratenzahlungszuschlag?“

Im Stückpreis-Tarif des TESLA-Konzeptes fallen keine Zuschläge an.
Alle anderen Elektrofahrzeuge werden nach Tarif berechnet, somit fallen auch Zuschläge für die Zahlweisen halbjährlich, vierteljährlich und monatlich an.

... nach der Zulassung:

 

„Was tun, wenn die Versicherung einen Antrag schickt?“

Wahrscheinlich wurde vergessen, uns die Kopie vom Fahrzeugschein zu übermitteln. Diese benötigen wir nach Zulassung oder Ummeldung unverzüglich zurück, um Ihren Vertrag ausfertigen zu können. Senden Sie uns die Kopie einfach zu, wir erledigen den Rest. Gerne können Sie hierzu auf unsere E-Mail antworten, mit welcher Sie die eVB für die Zulassung erhalten haben.
 

„Wann kommt die Police?“

In der Regel dauert es von der Einsendung des Fahrzeugscheins bis zum Eingang der Police zwei Wochen. Am Jahresanfang und -ende kann sich der Versand aber auch verzögern.
 

„Kann ich nachträglich noch das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen?“

Ja. Allerdings geht dies erst zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wenn Sie die Police mit dem Erstbeitrag haben, müssen Sie diesen (sofern nicht schon bei Zusendung des Fahrzeugscheins die LEV-Daten mitgeteilt wurden) überweisen.

... während der Vertrag besteht:

 

„Ist mein Fahrzeug weiterhin versichert, wenn ich eine Leistungssteigerung vornehmen lasse?“

Aktuell wird von Tesla durch eine Buchung per App eine Boost-Funktion angeboten. Diese beeinflusst nicht Ihren Versicherungsschutz! Dies gilt ausschließlich für die über die App freigeschaltete Boost-Funktion.
Sofern Sie an Ihrem Elektrofahrzeug (auch Tesla) eine anderweitige Leistungssteigerung durchführen lassen, ist dies Anzeigepflichtig und beeinflusst den Versicherungsbeitrag.
 

„An wen kann ich mich im Schadenfall wenden?“

Das dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie an uns herantreten oder direkt an den Versicherer. Generell empfehlen wir aber den Kontakt mit uns.
 

„Ändert sich mein Beitrag, wenn ich einen Unfall hatte?“

Sofern Ihr Vertrag nach dem 01.01.2019 beginnt, basiert Ihr Tarif unter anderem auf Schadenfreiheitsklassen. Ausgenommen hiervon sind Selbstfahrervermietfahrzeuge sowie TESLA. Bei beiden Tarifen handelt es sich um Stückbeiträge, welche unter anderem auf dem Gesamtschadenverlauf des jeweiligen Konzepts (Selbstfahrervermiet-Elektrofahrzeuge bzw. TESLA) beruhen.
Entsteht während der Vertragslaufzeit ein Schadenereignis, kann es passieren, dass der Versicherer zum 01.01. des Folgejahres neben der allgemeinen Tarifanpassung auch eine individuelle Anpassung vornimmt. Ob diese Anpassungen vorgenommen werden, hängt immer von der Gesamtschadensituation ab.

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