Besonderheiten

  • Keine Kilometerbegrenzung
  • Keine Einschränkung im Fahrerkreis
  • Keine Einschränkungen im Abstellplatz

Voraussetzungen:

– Eigentümer eines in Deutschland gültigen Führerscheins

– Fahrt erfolgt im Einverständnis des Versicherungsnehmers / Halters

– Fahrt erfolgt nicht nach Einnahme von Drogen oder Alkohol

Premium-Haftpflicht-Versicherung

  • Versicherungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person
  • Kostenloser Schutzbrief für alle Fahrten in Europa und Anliegerstaaten des Mittelmeeres mit 24-Stunden-Notfallnummern
  • Abschleppen des Fahrzeuges bei vollständiger Entladung des Akkus
    (gilt nicht bei Vorsatz)
  • Pannen- und Unfallhilfe mit unbegrenzter Kostenübernahme
  • Weitere Hilfeleistung im Ausland:

– Ersatzausstellung von Reisedokumenten

– Darlehen bis 1.500,- € bei Verlust der Reisezahlungsmittel

– Vermittlung ärztlicher Betreuung

– und vieles mehr

  • Fahrzeug- und Krankenrücktransport
  • Arzneimittelversand
  • Fahrtkostenerstattung bei notwendigem Reiseabbruch
  • Reiserückrufservice
  • Versicherungsschutz für Mietwagen (Mallorca-Police)
  • Eigenschäden außerhalb des Privat- und/oder Betriebsgrundstücks bis 150.000,- € mitversichert (SB: 300,- €)
  • Eigenschäden innerhalb des Privat- und/oder Betriebsgrundstücks bis 150.000,- € mitversichert (SB: 300,- €)
  • Eigenschäden an Gebäuden und Sachen inner- und außerhalb des Privat- und/oder Betriebsgrundstücks bis 150.000,- € mitversichert (SB: 300,- €)
  • Fahrerschutzversicherung: Übernahme von Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Umbaumaßnahmen etc.
  • 10,- € Krankenhaustagegeld für den Fahrer (max. 14 Tage)

Premium-Kasko-Versicherung

  • Neupreisentschädigung bis zu 36 Monate nach Erstzulassung
  • Erstattung des Gebrauchtfahrzeugpreises bei Totalschaden nach Erwerb innerhalb von 36 Monaten
  • Werkseitig eingebautes (Lade-)Zubehör ist beitragsfrei mitversichert

  • Versicherungsschutz besteht für alle Gefahren, durch die der Akku beschädigt oder zerstört werden kann (Ausnahme: Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- oder Materialfehler, chemische Reaktion)
  • Versicherungsschutz bei Unterschlagung (Veruntreuung) des Fahrzeuges (Nur bei Eigenverwendung - Keine Vermietung)
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit(gilt nicht bei Entwendung oder Alkoholgenuss)
  • Erstattung einer Wertminderung in Höhe von 10 % ab 1.500,- € Reparaturkosten
  • GAP-Deckung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge
  • Schadenersatz bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Tierbissschäden sind versichert

– Folgeschäden sind unbegrenzt mitversichert

  • Reifenschäden gelten auch ohne weitere Beschädigungen am Fahrzeug als mitversichert
  • Erstattung Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall (bis max. 14 Tage)
  • Erstattung Mietwagenkosten nach Totalentwendung (bis max. 750,- €)
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung und an angrenzenden Aggregaten sind bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs mitversichert
  • Parkplatzschäden bis 250,- € im SMART-REPAIR-Verfahren (einmal jährlich, SB: 50,- €)
  • Direktregulierung über Vollkasko bei unklarer Schuldfrage
  • Verzicht auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn der Vertrag drei Jahre lang ununterbrochen und ohne Schaden bestanden hat
  • Havarie auf Fährschiffen
  • Elementarversicherung im Rahmen der Teilkasko
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mit 500,- € Selbstbeteiligung (optional versicherbar für ca. 35 % Beitragszuschlag)

Fahrerschutzversicherung

  • … deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeuges durch einen Unfall erlitten hat.
  • … erstreckt sich auch auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Fahrer eines fremden im Ausland gemieteten, versicherungspflichtigen Fahrzeuges erleiden.
  • … inkludiert den Fahrerschutz.
  • … versichert Personenschäden, die der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs erleidet. Ersatzansprüche bestehen deshalb insbesondere hinsichtlich des Verdienstausfallschadens, des Schmerzensgeldes, der behindertengerechten Umbaumaßnahmen und der Unterhaltszahlung an Hinterbliebene.
  • … hat eine begrenzte Deckung auf die vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden in der bei der Itzehoer Versicherung bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • … besitzt eine Direktregulierung im Rahmen der Fahrerschutzversicherung.
  • … hat keinen Anspruch auf Leistungen, sofern der Fahrer Ansprüche gegen Dritte hat.

GAP-Deckung

Leistung z. B. bei Totalschaden oder Verlust durch den Unfall oder Diebstahl

  • Leasingfahrzeuge

Der Versicherer ersetzt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag errechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung schriftlich geltend macht. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung

  • Kreditfinanzierte Fahrzeuge

Der Versicherer ersetzt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag am Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeuges aufgenommen werden.

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